Rechtliche Aspekte bei einer 24-Stunden-Betreuung durch Kräfte aus Osteuropa  

 

Sie bekommen von uns eine qualifizierte, liebevolle Fachkraft zur Betreuung in den eigenen vier Wänden vermittelt.

 

Wann ist eine Beschäftigung legal?

Wir kontrollieren ständig die aktuellen Vorschriften und können so eine legale Beschäftigung garantieren. Die entsendeten Betreuungskräfte aus Osteuropa sind bei einem unserer europäischen Partnerunternehmen angestellt und zahlen in ihrem Heimatland die Steuern, Sozialabgaben und Beiträge zur Krankenversicherung.

Die Entsendung geschieht auf der Grundlage des deutschen Entsendegesetzes. Durch das von den deutschen Behörden geforderte Formular E 101 ist sichergestellt, dass die Entsendung legal ist und alles korrekt abläuft.

Die entsendete Pflegekraft wird im Rahmen der EU-Dienstleistungs-freiheitsrichtlinie, der Beschäftigungsverordnung BeschV, der Niederlassungsfreiheit (Art. 43-48 EGV) und dem Entsendegesetz des Heimatlandes innerhalb der Europäischen Union (EU) tätig. Folgend einige Links hierzu:

Beschäftigungsverordnung
Niederlassungsfreiheit (EGV)
Formular E101
Richtlinie 96/71/EG (Entsendung von Arbeitnehmern)

In einem Urteil vom 1o. November 2008(AZ 1115 OWI 298 JS 43552/07) urteilt das Amtsgericht München zu Selbstständigen Kräften folgendermaßen: Eine direkte Beschäftigung von selbst-ständigen, osteuropäischen Betreuungskräften ist illegal, da hierbei eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

Von uns vermittelte Kräfte sind nicht selbstständig, sondern Angestellte und somit legal entsendet. Sie verfügen über das Formular E 101.

Hier ein Foto eines Besuchs von uns in einem Haushalt. Die von uns vermittelte 24h-Betreuungskraft (siehe Mitte) kümmert sich hier um beide Personen. 

 

 

Der Ablauf:

 

1. Sie rufen uns an oder füllen den Fragebogen online aus

 

2. Wir suchen eine geeignete Betreuungskraft aus

 

3. Sie entscheiden sich für uns und die Kraft (eine vorherige
     Kontaktaufnahme mit der Kraft per Telefon ist gerne möglich)
 

 

4. Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande

 

5. Die Betreuung startet: Sie nehmen die Betreuungskraft in Empfang. In der Regel treffen die Betreuungskräfte Dienstags, Donnerstags und Samstags ein und werden bis vor die Haustür gebracht. Wir stehen Ihnen weiterhin immer als Ansprechpartner zur Seite.

Zufriedenheitsgarantie: Sollte Ihnen trotz sorgfältiger Suche keine Dame zusagen, entstehen Ihnen keine Kosten, d. h. Sie haben kein Risiko.

Als examinierte Altenpflegerin kann ich Ihnen in vielen Fragen rund um die Pflege helfen:

- Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch!

- Fordern Sie über unser Angebotsformular ein unverbindliches  Angebot an!

- Weitere Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auch hier.


Ihr B & B Team

Mechthild Grothe, Examinierte Altenpflegerin

Weiterempfehlung

 © 2009 B & B Seniorenbetreuung, Inh. Mechthild Grothe, Examinierte Altenpflegerin 

Weststraße 20  • 32545 Bad Oeynhausen

Tel. 05731-49 644 79, Mobil: 0177-23 90 607, Mail: info@bb-seniorenbetreuung.de

 

 

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Beratung von Senioren zu fairen Preisen!

 

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Kochen, Putzen, Bügeln, Waschen, Ausflüge, Formalitäten, Behördengänge, Beratung zu Pflegestufe und Heimwahl, 24h-Betreuung