Ihre Fragen zur 24h-Seniorenbetreuung

 

Hier möchten wir Ihnen die 14 wichtigsten Fragen rund um unsere Dienstleistung im Bereich der Vermittlung von 24h-Kräften beantworten. Gerne können Sie uns hierzu auch persönlich kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.

 

1. Was genau bedeutet eine 24h-Betreuung?

Die Betreuungskraft wohnt bei Ihnen im Haus und ist quasi immer für Sie erreichbar. Alle Arbeiten im Haushalt können übernommen werden.

Die Betreuungskräfte können auf Wunsch eine Ausbildung zum/zur examinierten Pflegekraft vorweisen.

Generell ist eine Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst vor Ort ratsam. Dies betrifft speziell die Versorgung mit medizinischen Leistungen.

2. Welche Rahmenbedingungen sollten erfüllt sein?

Es sollte ein Zimmer und ein Bad (zur Mitbenutzung) vorhanden sein.

Es sollte die Möglichkeit für Erholungspausen und Freizeit möglich sein.

Ebenso ist es sinnvoll, der Betreuungskraft die Möglichkeit regelmäßiger Telefonate (1-2 mal wöchentlich) in das Heimatland zu ermöglichen. Mit einer günstigen Call-by-Call-Vorwahl sind die Kosten hierfür sehr gering.

3. Was ist bezüglich der Sprachkenntnisse zu beachten?

Eine gewisse Kommunikation zwischen der Betreuungskraft und der zu betreuenden Person ist sehr wichtig, sodass wir nur Personen mit zumindest Grundkenntnissen vermitteln. Auf Wunsch können wir natürlich auch Personen mit sehr guten Sprachkenntnissen vermitteln, wobei dieses Personal sehr gefragt ist und deshalb nicht immer zur Verfügung steht.

4. Welche Arbeitszeiten haben die Betreuungskräfte?

 Sie können die Arbeitszeit mit der Betreuungskraft aus dem EU-Ausland entsprechend Ihren Bedürfnissen planen.

5. Welche Kosten entstehen pro Monat?

Bei deutschen Pflegekräften liegen die Preise zwischen 2.700 EUR und 5.600 EUR.

Bei Kräften aus dem EU-Ausland (z. B. Polen, Slowakei) liegen die Kosten zwischen 1.500 EUR und 1.950 EUR (je nach Sprachkenntnissen, Qualifikation und Arbeitseinsatz).

6. Ist die Beschäftigung von Kräften aus dem EU-Ausland (Osteuropa) legal?

In der EU herrscht Dienstleistungsfreiheit (Entsendegesetz und Niederl-assungsfreiheit). Es ist u. a. folgendes zu beachten:

Die entsendete Betreuungskraft muss in ihrem Land sozial-versicherungspflichtig angestellt und von ihrer Firma entsendet sein (Vorliegen E 101-Formular). Dies ist bei uns der Fall.

Bei einigen in Deutschland tätigen Kräften aus Osteuropa sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Achten Sie bei Ihrer Wahl besonders hierauf. Insbesondere sehr günstige Preise können ein Hinweis auf Illegalität sein.

Im Falle einer illegalen Beschäftigung können auf den Haushalt erhebliche Risiken zukommen. Dies betrifft sowohl den Krankheitsfall als auch evtl. Meldepflichten beim Arbeitsamt und Zoll. Kommt es zu einer Aufdeckung von sogenannter „Schwarzarbeit“ in einem Haushalt kann es zu diesen Folgen kommen:

Strafgeld (bis zu 500.000 €), bis zu 3 Jahren Haftstrafe und Nachzahlung von entsprechenden Sozialabgaben etc.

Die von uns vermittelten Betreuungskräfte sind über unseren Partner unfall-, kranken- und haftpflichtversichert.

7. Wie erfolgt die Rechnungsstellung?

Die Rechnung wird i. d. R. alle 4 Wochen oder zum Ende des Monats gestellt.

8. Habe ich eine Garantie, dass die Betreuung durch eine osteuropäische Betreuungskraft funktioniert?

Nein. Eine solche Garantie kann Ihnen niemand geben. Die richtige Wahl einer Kraft im Vorfeld kann allerdings die Erfolgsaussichten wesentlich erhöhen. Zudem sollten einige Punkte beachtet werden:

 

- Behandeln Sie die Betreuungskraft stets respektvoll

- Weisen Sie die Kraft insbesondere zu Beginn in ihre Aufgaben ein

- Räumen Sie der Kraft eine gewisse Privatsphäre ein. Telefonate mit der Heimat und eine gewisse Freizeitgestaltung sollten möglich sein

 

Sollte die "Chemie" nicht stimmen, ist ein Austausch der Kraft möglich.

9. Welche Kündigungsfristen gelten?

Eine Kündigung sollte schriftlich und mit einer Frist von 14 Tagen erfolgen.

10. Wie lange bleibt eine Betreuungskraft?

In der Regel findet alle 2-3 Monate ein Wechsel statt.

11. Warum findet ein Wechsel mit 2 Personen statt?

- die Motivation der Kräfte ist höher

- eine Erholung von den oft anstrengenden Einsätzen ist nötig

- die Kräfte haben teilweise Familie in ihrem Heimatland

- bei einem Wechsel mit 2 Personen hat die zu betreuende Person nicht ständig neue Personen um sich herum und die Kräfte kennen zudem die Situation vor Ort.

12. Wie läuft ein Wechsel zwischen 2 Personen ab?

Die neue Kraft kommt zu Ihnen oder wird am nächsten Bahnhof/ Flughafen von Ihnen abgeholt. Dies geschieht meist nahtlos mit der Abreise der bisherigen Kraft.

Es ist meist sinnvoll, wenn beide Kräfte einen Tag zur Übergabe gemeinsam anwesend sind.

13. Ist eine Kostenerstattung möglich?

Unsere private Vermittlungsleistung wird nicht von der Pflegeversicherung übernommen.

Liegt eine Einstufung in eine Pflegestufe vor, kann die entsprechende Geldleistung für "selbst beschaffte Pflegehilfen" genutzt werden.

Wenn Sie eine Betreuungskraft aus dem EU-Ausland von uns vermittelt bekommen, empfehlen wir eine Zusammenarbeit mit einem örtlichen, ambulanten Pflegedienst. Sie können eine sog. Kombileistung nutzen (d. h. der Pflegedienst erbringt Pflegesachleistungen und Sie bekommen privat Pflegegeld).

Bitte beachten Sie folgendes: Beim Antrag auf Pflegegeld erhalten Sie ein Formular. Tragen Sie hier als Pfleger/Pflegerin nur sich selbst bzw. Angehörige, Bekannte etc. ein, da das beantragte Geld in der Regel nur Ihnen und nicht einem beauftragten Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung steht.

Momentan gelten folgende Sätze:

Tabelle der Pflegestufen
Zeitraum Höhe des Pflegegelds Höhe des Pflegegelds Höhe des Pflegegelds
Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III
Ab 1. Juli 2008 215 Euro 420 Euro 675 Euro
Ab 1. Januar 2010 225 Euro 430 Euro 685 Euro
Ab 1. Januar 2012 235 Euro 440 Euro 700 Euro

 

Wenn die betreuende Person verhindert ist, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Verhinderungspflege (1.432 EUR).

Darüber hinaus ist je nach Situation u. U. ein Teil der Kosten für die Betreuung von der Steuer abzugsfähig. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.

Generell sollten Sie auch mit der Krankenkasse im Vorfeld die für Sie bestehenden Möglichkeiten abklären.

 

14. Wie läuft die Zusammenarbeit mit uns ab? Wie ist der Ablauf?

 

1. Sie rufen uns an oder füllen den Fragebogen onlineaus

 

2. Wir suchen eine geeignete Betreuungskraft aus

 

3. Sie entscheiden sich für uns und die Kraft (eine vorherige
     Kontaktaufnahme mit der Kraft per Telefon ist gerne möglich)

 

4. Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande

 

5. Die Betreuung startet: Sie nehmen die Betreuungskraft in Empfang. In der Regel treffen die Betreuungskräfte Dienstags, Donnerstags und Samstags ein
und werden bis vor die Haustür gebracht. Wir stehen Ihnen weiterhin immer als Ansprechpartner zur Seite.

Sollte Ihnen trotz sorgfältiger Suche keine Dame zusagen, entstehen Ihnen keine Kosten, d. h. Sie haben kein Risiko.

Als examinierte Altenpflegerin kann ich Ihnen in vielen Fragen rund um die Pflege helfen:

- Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch!

- Fordern Sie über unser Angebotsformular ein unverbindliches  Angebot an!

- Weitere Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auch hier.


Ihr B & B Team

Mechthild Grothe, Examinierte Altenpflegerin

 

 

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© 2009 B & B Seniorenbetreuung, Inh. Mechthild Grothe, Examinierte Altenpflegerin 

Weststraße 20  • 32545 Bad Oeynhausen

Tel. 05731-49 644 79, Mobil: 0177-23 90 607, Mail: info@bb-seniorenbetreuung.de

 

 

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