Informationen zu Pflege und Betreuung  

 

Hier möchten wir Ihnen einige Informationen und weiterführende Links zur Verfügung stellen.

 

 

 

Reihenfolge der Themen:

Pflegereform 2008

Pflegegeld - Höhe

Illegale Beschäftigung von Pflegepersonal

Partnershops

 

Pflegereform 2008

In der Pflege wird deutlich, was es heißt in einer Gesellschaft zu leben, in der sich Lebensentwürfe und Familienstrukturen stark wandeln. Ein Großteil der älteren Menschen möchte zu Hause gepflegt werden, doch ihre Angehörigen wissen häufig nicht, wie sie die Pflege zu Hause organisieren sollen. Übernehmen die berufstätigen Kinder die Pflege, muss insbesondere geklärt werden, wie sie in dieser Zeit sozial abgesichert sind.

 

Demenziell erkrankte Menschen brauchen nicht nur Hilfe bei der körperlichen Pflege, sondern auch Betreuung. Wer für seinen Angehörigen einen Platz in einem Pflegeheim sucht, möchte wissen, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtung bestellt ist. Die Pflegereform – das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – passt die Strukturen in der Pflegeversicherung besser an die Bedürfnisse der Menschen an. Sie verbessert die Qualität der Pflege, macht gute und weniger gute Einrichtungen für Bürgerinnen und Bürger transparent und die erbrachten Leistungen besser vergleichbar. Und sie trägt dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen so leben, wohnen und betreut werden, wie sie es gerne möchten.

 

Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick

  • die meisten Leistungen werden bis 2012 schrittweise erhöht
  • der Betreuungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (wie etwa demenziell oder psychisch erkrankte Menschen) steigt von bisher bis zu 460 Euro jährlich auf bis zu 1.200 Euro (Grundbetrag) bzw. bis zu 2.400 Euro (erhöhter Betrag),
  • in Heimen können für Menschen, die besondere Betreuung brauchen, Betreuungsassistenten eingestellt werden,
  • ein Rechtsanspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) wird eingeführt,
  • Pflege- und Krankenkassen richten Pflegestützpunkte ein, wenn die einzelnen Bundesländer sich für den Aufbau von Pflegestützpunkten entscheiden,
  • pflegende Angehörige bekommen Anspruch auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, in der sie kein Gehalt erhalten, aber sozialversichert bleiben. Wird ein Angehöriger unerwartet pflegebedürftig, gibt es die Möglichkeit der kurzfristigen Freistellung für bis zu zehn Tage,
  • niedrigschwellige Angebote (zum Beispiel Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung, Helferinnenkreise zur stundenweise Entlastung von pflegenden Angehörigen) sowie ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflegebereich werden zusätzlich gefördert,
  • ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen werden jährlich und grundsätzlich unangemeldet kontrolliert, die Qualitätsberichte werden in verständlicher Form veröffentlicht.

 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

 

Pflegegeld

Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, Sachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen, um selbst darüber zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden. Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Sie haben deshalb die Möglichkeit, Sachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist z.B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen.

Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

 

Rechenbeispiel:
Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen

Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe I nimmt Sachleistungen durch einen Pflegedienst im Wert von 210 Euro in Anspruch. Der ihm zustehende Höchstbetrag beläuft sich auf 420 Euro. Er hat somit die Sachleistungen zu 50 Prozent ausgeschöpft. Vom Pflegegeld in Höhe von 215 Euro stehen ihm noch 50 Prozent, also 107,50 Euro zu.

Wie bemisst sich die Höhe des Pflegegelds?

Das Pflegegeld ist wie die Sachleistung nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Bis zum 30. Juni 2008 beträgt das Pflegegeld bei Pflegestufe I 205 Euro monatlich, bei Pflegestufe II 410 Euro und bei Pflegestufe III 665 Euro im Monat. Danach erhöhen sich die Leistungen wie folgt:

Tabelle der Pflegestufen
Zeitraum Höhe des Pflegegelds Höhe des Pflegegelds Höhe des Pflegegelds
Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III
Ab 1. Juli 2008 215 Euro 420 Euro 675 Euro
Ab 1. Januar 2010 225 Euro 430 Euro 685 Euro
Ab 1. Januar 2012 235 Euro 440 Euro 700 Euro

 

 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

 

Illegale Beschäftigung
von osteuropäischem Personal


Zuständig für das Aufspüren solch illegaler Beschäftigungsverhältnisse sind die Hauptzollämter. Allerdings ist deren Erfolgsquote relativ gering. Die Beamten sind voll ausgelastet mit dem Aufdecken von Schwarzarbeit am Bau. Zudem lässt sich illegale Pflege oft kaum nachweisen, der häusliche Bereich ist ein geschützter Raum, in den ohne richterliche Verfügung nicht eingedrungen werden kann. Doch wer erwischt wird, muß mit harten Strafen rechnen, wenn die illegale Pflegerin entdeckt wird:

 

  • Beschäftigung ohne Arbeiterlaubnis: Bußgeld bis 500.000 Euro
  • Vorenthaltung von Sozialabgaben: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Hinterziehung von Lohnsteuer: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, (In schweren Fällen bis zu drei Jahren)
  • Sämtliche Beiträge, Abgaben und Steuern müssen nachgezahlt werden
  • Die Kosten für die Heimreise müssen von der Familie erstattet werden.

 

Quelle: SWR.de

 
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© 2009 B & B Seniorenbetreuung, Inh. Mechthild Grothe, Examinierte Altenpflegerin 

Weststraße 20  • 32545 Bad Oeynhausen

Tel. 05731-49 644 79, Mobil: 0177-23 90 607, Mail: info@bb-seniorenbetreuung.de

 

 

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